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Vorwort
Die
Diskussion um das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung
und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern
und Ausländernhat gezeigt, wie sehr eine intensive Auseinandersetzung
mit den Grundlagen des Zusammenlebens in einer pluralen Gesellschaft
nötig ist.
Die Tatsache, dass das Gesetz vorläufig durch das Bundesverfassungsgericht
gestoppt wurde, ändert dabei nichts an der Notwendigkeit, sich
einen Begriff von Integration zu machen. Das Jahrzehnte alte Postulat,
Deutschland sei kein Einwanderungsland, ist endgültig ad acta
gelegt.
Das Zuwanderungsgesetz ist Ergebnis der Erkenntnis, dass die Bundesrepublik
zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit, der sozialen Sicherung
und damit des Lebensstandards aller dringend des Zuzugs von Arbeitskräften
aus anderen Ländern bedarf.
Trotz der drängenden Probleme, die sich durch partiellen Arbeitskräftemangel
und der sich drastisch verändernden Alterspyramide ergeben,
ist für einen Großteil der Bevölkerung die Notwendigkeit
des Zuzugs von Ausländerinnen und Ausländern nicht transparent
und das Gesetz wird mit äußerster Skepsis betrachtet:
nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbachsind
50% der Bevölkerung gegen die Zuwanderung und nur 22% befürworten
sie. Bei Jugendlichen liegt die Zustimmung zu mehr Zuwanderung nur
bei 7%. Von den Jugendlichen wollen 48% sogar weniger Zuwanderung
als bisher.
Grundlage eines erfolgreichen Zuwanderungskonzeptes ist jedoch
eine gelungene Integration der Migrantinnen und Migranten in die
deutsche Gesellschaft. Hierfür ist nicht nur die Bereitschaft
der Zugewanderten erforderlich, sich mit der Sprache, Gesellschaft
und Kultur des Aufnahmelandes auseinander zu setzen. Ebenso wichtig
ist eine offene Haltung der einheimischen Bürgerinnen und Bürger.
Denn nur wer sich willkommen fühlt, wird die Bereitschaft zeigen,
sich in die Gesellschaft zu integrieren. Integration bedeutet dabei
nicht die einseitige Assimilation der Zugewanderten, es geht vielmehr
um einen Prozess der wechselseitigen Anerkennung, in dem die Herkunftskultur
der Migrantinnen und Migranten nicht verleugnet werden muss.
So sollten sich Integrationsmaßnahmen nicht einseitig an
Zuwandernde richten, ebenso wenig wie ausschließlich an die
Bürgerinnen und Bürger des Aufnahmelandes. Dennoch ist
hier zu differenzieren, welche Integrationsleistung welche Gruppe
zu erbringen hat: So ist beispielsweise der Erwerb der Sprache des
Aufnahmelandes eine erforderliche Leistung der Zuwanderer, die Aufklärung
über den Sinn und Zweck des Zuwanderungsgesetzes und der Abbau
irrationaler Ängste ist Aufgabe der Aufnahmegesellschaft. Daneben
gibt es Bereiche, die alle gemeinsam betreffen. Erforderlich ist
hier ein integrierter und interkulturell orientierter Lernprozess.
Dieser zielt unter anderem auf die Stärkung der Fähigkeit,
eigene Bedürfnisse zu erkennen und diese so zu vermitteln,
dass andere sich dadurch nicht verletzt fühlen, um ein Miteinander
zu etablieren, in dem sich jeder wahrgenommen, respektiert und anerkannt
fühlt.
Pädagogische Maßnahmen sind dabei so zu gestalten,
dass sie einen effektiven, auf den Alltag übertragbaren Lernprozess
initiieren. Differenzen und Schwierigkeiten, auch Grenzen der Toleranz,
dürfen nicht einfach zugunsten positiver emotionaler Erlebnisse
wegpädagogisiert werden. Gefordert ist eine ehrliche
Auseinandersetzung mit den eigenen Bedürfnissen, Forderungen
und Grenzen, die sachliche Auseinandersetzung mit den Folgen, die
die Zuwanderung für jeden Einzelnen hat und die intensive Beschäftigung
mit der Frage, wie das Zusammenleben gestaltet werden sollte.
Vor diesem Hintergrund ist das Projekt Zuwanderung und Integration
Vermittlung interkultureller Kompetenzen entstanden, das
im Rahmen des Aktionsprogramms Jugend für Toleranz und Demokratie
gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus
gefördert wurde. Ziel des Projekts war die Entwicklung eines
flexibel einzusetzenden Methodenbaukastens für die Praxis in
der Jugend(bildungs)arbeit. Das Ergebnis ist das vorliegende Praxishandbuch.
Im Rahmen des Projekts wurden drei Testseminare mit unterschiedlichen
Zielgruppen durchgeführt und evaluiert. Dadurch ist es gelungen,
das Programm für verschiedene Anforderungen zu optimieren.
Wir hoffen, damit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ein Werkzeug
an die Hand zu geben, das interessantes Material zum Thema Zuwanderung
und Integration bereitstellt und sie in ihrer täglichen
Arbeit unterstützt.
Marieluise Beck, MdB
Parlamentarische Staatssekretärin Beauftragte der Bundesregierung
für Migration, Flüchtlinge und Integration
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Zuwanderung
und Integration

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Gefördert im Rahmen des Aktionsprogramms "Jugend
für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsex-tremismus,
Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. |
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